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   LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - L 5 KR 66/05   

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https://dejure.org/2006,7984
LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - L 5 KR 66/05 (https://dejure.org/2006,7984)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.06.2006 - L 5 KR 66/05 (https://dejure.org/2006,7984)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - L 5 KR 66/05 (https://dejure.org/2006,7984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Behandlungskosten; Ambulante Brachytherapie mit permanenter Seed-Implantation bei Prostatakrebs; Unrechtmäßige Ablehnung der Therapie in stationärer Form; Erfordernis des Abwartens des Widerspruchsbescheids vor der Selbstbeschaffung der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verletzung der Beratungspflicht durch die Krankenkasse, Kostenerstattung, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 592
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - L 5 KR 66/05
    Zur Begründung weist sie auf das beim Bundessozialgericht (BSG) anhängige Revisionsverfahren B 1 KR 12/05 R hin.

    Wenngleich der Antrag, da durch das ambulante Brachytherapie-Zentrum Schleswig-Holstein gestellt, offensichtlich auf die ambulante Therapie gerichtet war, ist aus dem Kostenübernahmeantrag nicht ersichtlich, dass der Kläger, anders als in der Entscheidung des BSG vom 4. April 2006 (B 1 KR 12/05 R Rz. 26), von Anfang an auf bestimmte Leistungserbringer oder eine bestimmte Art und Weise der Leistungserbringung festgelegt war.

    In der Entscheidung des BSG vom 4. April 2006 (B 1 KR 12/05 R) ging es um Kosten in Höhe von 9.064,94 EUR.

    Kostenermittlungen der vom BSG im Urteil vom 4. April 2006 (B 1 KR 12/05 R) zitierten HTA Studie der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 29. Oktober 2005 (Rz. 35) ergaben Behandlungskosten von bis zu 26.320 US-Dollar.

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - L 5 KR 66/05
    Sein Kostenübernahmeantrag sei nach den Maßstäben der BSG-Entscheidung vom gleichen Tag (B 1 KR 5/05 R) entsprechend weit auszulegen.

    Die Behörde hat alle auf Grund des Sachverhalts zu seinen Gunsten in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten zu erwägen und notfalls auf eine Klärung des Verfahrensgegenstandes durch den Antragsteller hinzuwirken (BSG, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 5/05 R - Rz. 14 m. w. N.).

    Dabei schließt sich der Senat der bereits zitierten Rechtsprechung in dem Urteil des BSG vom 4. April 2006 (B 1 KR 5/05 R) an, wonach der Erstattungsanspruch des § 13 Abs. 3 SGB V einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch verdrängt.

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Damenperücke - Echthaarperücke -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - L 5 KR 66/05
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist dies nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats und des BSG (vgl. SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 Rz. 11 m. w. N.) in der Regel nicht erforderlich.
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - L 5 KR 66/05
    Eine solche Verletzung der Aufklärungspflicht könnte allerdings zur Folge haben, dass der Vergütungsanspruch des Behandlers ausgeschlossen ist (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 11).
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - L 5 KR 70/05

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ambulante Brachytherapie mit permanenter

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - L 5 KR 66/05
    So ist dieser Betrag auch Gegenstand der vom Senat am gleichen Tag entschiedenen Kostenerstattung ebenfalls einer Brachytherapie (L 5 KR 70/05).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.04.2008 - L 5 KR 174/07

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - stationäre Behandlung - Durchführung

    Denn Voraussetzung für die Gewährung einer stationären Behandlung bleibt gemäß § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V, dass die stationäre Behandlung objektiv medizinisch notwendig ist (vgl. allerdings auch BSG 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R, juris, Rn. 17; LSG Schleswig-Holstein 28.06.2006 - L 5 KR 66/05, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - L 5 KR 70/05

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ambulante Brachytherapie mit permanenter

    So ist der gleiche Betrag Gegenstand der vom Senat am gleichen Tag entschiedenen Kostenerstattung ebenfalls einer ambulanten Brachytherapie mit permanenter Seeds-Implantation bei Prostatakrebs (L 5 KR 66/05).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2008 - L 24 KR 38/06

    Kostenerstattung; Systemmangel; Brachytherapie

    Zur Begründung ist vorgetragen worden, dass das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht in seinem Urteil vom 28. Juni 2006 (L 5 KR 66/05) einen Systemmangel im Hinblick auf die hier infrage stehende interstitielle Brachytherapie mit Permanent-Seeds jedenfalls schon für das Jahr 2004 festgestellt habe.
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